| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nein, leider nicht. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die gewählte Veranstaltung zu besuchen, ist eine Rückgabe nicht möglich (siehe auch unsere AGB). Eine Widerrufsrecht beim Kauf von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen gibt es nicht.
Sie können Ihre Karten jedoch an andere Personen weiter geben. Eine gewerblicher Weiterverkauf ist jedoch untersagt.